Vorsorgeauftrag
Zusätzlich kann ein Vorsorgeauftrag auch eine Patientenverfügung beinhalten oder Sie schliessen eine separate Patientenverfügung ab. In beiden Fällen regeln Sie damit für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit, welche medizinische Massnahmen an Ihnen getroffen werden sollen.
Ein wichtiger Fall sind dabei die so genannten «lebensverlängernden Massnahmen».
Wir raten Ihnen jedoch klar an, die Patientenverfügung parallel zu unserer Beratung auch mit Ihrem Hausarzt zu besprechen. Mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung ist es ähnlich wie mit einer Versicherung: Jeder von uns führt zahlreiche Versicherungen und doch hoffen wir insgeheim, dass wir sie nie benötigen. Mit anderen Worten: Mit der Erstellung eines Vorsorgeauftrages mit oder ohne Patientenverfügung sind Sie für «den Fall der Fälle» bestens abgesichert, auch wenn statistisch gesehen nur ein kleiner Teil dieser Dokumente dereinst wirklich Anlass zu Diskussionen geben wird.