Sachenrecht
Für den Erwerb eines Grundstückes oder einer Liegenschaft wird meistens eine Hypothek benötigt.
Für die Sicherstellung der Hypothek errichten wir Schuldbriefe. Wir beraten Sie über die Art, Höhe und Stückelung der Schuldbriefe, beurkunden Sie und sorgen für den Eintrag im Grundbuch.
Im Zusammenhang mit den vorgenannten Themen beraten wir Sie auch in steuerlichen, familienrechtlichen und erbrechtlichen Fragen.
Sie können eine Liegenschaft zu Alleineigentum oder zu gemeinschaftlichem Eigentum (Miteigentum oder Gesamteigentum) besitzen bzw. erwerben. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteilte der unterschiedlichen Besitzesformen und erarbeiten mit Ihnen die für Sie optimale rechtliche Lösung.
Auch bei der Errichtung und Abänderung von Dienstbarkeiten (Wohnrecht, Nutzniessung, Wegrecht) stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung.